Konfektionierung

Wir etikettieren gemäß des Erlasses des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für uns und andere deutsche Großhändler nach §52a AMG. Für die Konfektionierung aller pharmazeutischer Darreichungsformen und das Primärverpacken vermitteln wir an Partnerunternehmen, die eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG besitzen.

ZURÜCK ZUM PORTFOLIO